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Für das Forstwesen ist der Revierförster zuständig.

Lüdi Markus
Gröderstrasse 68
4658 Däniken
Telefon 062 291 16 71
Natel 078 804 26 26
E-Mail: goesgeramt@bluewin.ch

 

 

Wildunfall oder kranke Wildtiere - Wie muss ich mich verhalten?

Grundsätzliches

Wildunfälle oder kranke Wildtiere sind immer zu melden!

Für einen Unfall mit Wildtieren wird niemand bestraft. Die Meldung muss aber umgehend erfolgen. Das Unterlassen der Meldung hingegen ist strafbar. Das gilt auch, wer sich später meldet. Ausreden wie Termine oder pünktlich zur Arbeit zu erscheinen werden nicht anerkannt.

Was machen nach einem Wildunfall?

  • Halten Sie nach einem Wildunfall sofort an, ziehen sie eine Signalweste an und sichern Sie die Unfallstelle mit Warnblinker und Pannendreieck.
  • Gib es Verletzte, so kümmern sie sich um diese.
  • Melden Sie den Unfall unverzüglich der Polizei (Tel. 117). Die Polizei bietet den entsprechenden Jagdaufseher auf.
  • Genauer Ort der Kollision merken und feststellen, ob das Tier im Bereich der Strasse liegt.
  • Wenn es nicht sichtbar liegt, merken, wohin das Tier geflüchtet ist. Folgen Sie diesem jedoch niemals selbst (Verletzungsgefahr).
  • Wenn man aus der Distanz klar erkennt, dass das Tier verendet ist, kann man es neben die Strasse ziehen. Damit verhindert man Folgeunfälle. Berühren Sie jedoch nie verletztes Wild und halten Sie immer Abstand. Es besteht akute Verletzungsgefahr.
  • Warten Sie an der Unfallstelle, bis der zuständige Jagdaufseher/Wildhüter eintrifft. Er wird das Wild bergen oder gestützt auf Ihre Angaben nachsuchen. Er stellt Ihnen auch die notwendige Unfallbestätigung aus, welche Sie für Ihre Versicherung benötigen.

Hinweise

1. Manchmal ist bei einem Wildunfall Alkohol beim Lenker mit im Spiel. Aus Angst vor Konsequenzen wird der Unfall dann meist nicht gemeldet, was bei einem verletzten Tier zu enormem Leiden führt.
Wichtig: Der Jagdaufseher ist weder daran interessiert, noch befugt, Alkoholproben beim Lenker anzuordnen.

2. Es ist verboten, das tote Tier mitzunehmen oder verletzte Tiere einzuladen um zum Tierarzt zu fahren. Beides gilt strafrechtlich als Wilderei!