Ab 1.8.2025 (Beginn des Schuljahres 2025/2026) ermöglicht die Einwohnergemeinde Obergösgen in Zusammenarbeit mit den Busbetrieben Olten-Gösgen-Gäu (BOGG) und dem Tarifverbund A-Welle allen in Obergösgen schulpflichtigen Kindern die kostenlose Benutzung der fahrplanmässigen BOGG-Busse auf dem Dorfgebiet von Obergösgen. Der Gemeinderat hat an der Gemeinderatsitzung vom 26.05.2025 einen einjährigen Pilotbetrieb genehmigt.
Fahrberechtigung für Schülerinnen und Schüler sowie Spielgruppen-Kinder
Alle Schülerinnen und Schüler sowie Spielgruppen-Kinder erhalten vor Beginn des neuen Schuljahres eine persönliche Fahrberechtigung für die kostenlose Benutzung der BOGG-Busse auf dem Dorfgebiet von Obergösgen (inklusive Haltestelle Lostorf Kreisschule). Die Fahrberechtigung muss bei der Benutzung der BOGG-Busse auf dem Dorfgebiet von Obergösgen jederzeit vorgewiesen werden können. Die Gratis-Benutzung der BOGG-Busse ist nur auf den Linienabschnitten gültig, welche auf der Rückseite der Fahrberechtigung abgedruckt sind. Die Fahrberechtigung ist jeweils von Montag bis Freitag ab Betriebsbeginn am Morgen bis um 19:00 Uhr am Abend (Abfahrtszeit des Busses an der jeweiligen Haltestelle) gültig und gilt auch während den Schulferien.
Fahrberechtigung Begleitpersonen
Die Kinder können von einer erwachsenen Person begleitet werden. Diese Begleitperson fährt ebenfalls gratis. Begleitpersonen müssen für das Billett die App «FAIRTIQ» installieren und einrichten. Die Details zur Fahrberechtigung für Begleitpersonen sind auf dem separaten Blatt ersichtlich, welches den Schülerinnen und Schülern mit der Fahrberechtigung zusammen abgegeben wird. Das Beilageblatt zur Fahrberechtigung für Begleitpersonen kann bei Bedarf auf der Gemeindeverwaltung nochmals bezogen werden.
Kontakt
Kostenlose Nutzung BOGG-Busse für Schülerinnen und Schüler
Gemeinde Obergösgen
Tel. 062 285 51 51
gemeinde@obergoesgen.ch
Website
Dokumente
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| QA_Dorfinterne Buslösung BOGG_V1.2 (PDF, 164.63 kB) | Download | 0 | QA_Dorfinterne Buslösung BOGG_V1.2 |