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Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.so.ch und des Bundes unter www.admin.ch

Hilfreiche und neutrale Informationen zu Abstimmungen und Wahlen finden Sie unter www.easyvote.ch oder auf der App "votenow"

Kontakt

Brügger Flavia , gemeinde@obergoesgen.ch

Urne Öffnungszeiten

Samstag, 19.00 - 20.00 Uhr und Sonntag, 10.00 - 11.00 Uhr

Urnenstandort

Gemeindekanzlei, Dorfkern 1, 4653 Obergösgen

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben.
  5. Frist für briefliche Stimmabgabe: Am Abstimmungssamstag bis spätestens 19.00 Uhr, Briefkasten Gemeindeverwaltung oder als Brief frankiert per Post zustellen (letzte Postfachleerung am Abstimmungssamstag: 11.00 Uhr).

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist