Als Wochenaufenthalter in einer anderen Gemeinde brauchen Sie für die Anmeldung eine „Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt“ (Heimatausweis). Der Heimatausweis bescheinigt, dass Sie Ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in Obergösgen begründen und hier sowohl steuerpflichtig als auch wahl- und stimmberechtigt sind.
Für die Ausstellung des Heimatausweises benötigen wir die Wohnadresse in der auswertigen Gemeinde.
Die Bestellung erfolgt via myso.ch:
myso.ch/HeimatausweisExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Falls Sie sich bei uns als Wochenaufenthalter anmelden möchten, was unter bestimmten Umständen möglich ist, benötigen wir einen Heimatausweis Ihrer zivilrechtlichen Wohnsitzgemeinde. Als Wochenaufenthalter müssen Sie eine jährliche Gebühr von Fr. 50.00 bezahlen.
Aktionen
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Zentrale Dienste / Gemeindeschreiberei | 062 285 51 51 | flavia.bruegger@obergoesgen.ch |
| Name | Verantwortlich | Telefon |
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