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FAQs
Frage |
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Sexuelle Aktivitäten gehören zu einem gesunden Leben. In einer guten Partnerschaft fühlt man sich auch sexuell wohl, kennt den eigenen Körper und die eigenen Wünsche und respektiert den Partner oder die Partnerin. Das ist auch wichtig, wenn es mit dem Sex nicht klappt. Probleme beim sexuellen Verkehr sind häufig und normal. Sie können verschiedene Gründe haben. Zum Beispiel körperliche Ursachen oder seelische Schwierigkeiten. Aber man kann etwas tun dagegen: Haben Sie Mut und sprechen Sie mit einem Arzt oder einer Ärztin darüber. Der Hausarzt oder die Hausärztin, eine Gynäkologin, ein Urologe oder eine Fachperson einer Beratungsstelle für Familienplanung können weiterhelfen. Auch wenn Frauen keine Beschwerden haben, sollten sie sich spätestens ab 20 einmal im Jahr bei einem Gynäkologen oder einer Gynäkologin untersuchen lassen. Mit diesen Vorsorgeuntersuchungen lassen sich zum Beispiel Brustkrebs oder Gebärmutterhalskrebs frühzeitig erkennen. |
Wann der richtige Zeitpunkt für eine Familie ist, muss jedes Paar für sich selbst entscheiden. Man kann etwas tun, um eine Schwangerschaft zu verhindern oder um den Kinderwunsch zu erfüllen. Doch man kann nicht alles planen. Es gibt auch heute noch ungeplante Schwangerschaften und unerfüllte Kinderwünsche. Fast 20 Prozent aller Paare mit Kinderwunsch können keine Kinder bekommen. Mit all diesen Fragen beschäftigen sich verschiedene Beratungsstellen unter dem Thema Familienplanung. |
Legen Sie das Familienbüchlein und den Schriftenempfangsschein bereit. Die Spitalverwaltung benötigt diese Dokumente für die Anmeldung des Kindes beim Zivilstandsamt. In den letzten Wochen vor der Geburt ist auch der späteste Zeitpunkt, um den Vornamen für Ihr Kind auszuwählen. Im Spital wird erwartet, dass Sie den Namen des Kindes bereits wissen. Versichern Sie Ihr Baby bereits vor seiner Geburt bei der Krankenkasse. Dadurch müssen Sie keinen Gesundheitsfragebogen ausfüllen, und Ihr Kind kommt in den Genuss einer vorbehaltlosen Deckung. Falls die Eltern nicht verheiratet sind, muss der Vater das Kind anerkennen. Das heisst, er muss sich beim Zivilstandsamt offiziell als Vater eintragen lassen. Unverheiratete Eltern werden nach der Geburt zudem von der Vormundschaftsbehörde kontaktiert. Diese stellt sicher, dass die Unterhaltszahlungen für das Kind geregelt sind. |
Es gibt viele verschiedene moderne Verhütungsmethoden. Mit ihnen kann man verhindern, dass die Frau schwanger wird. Ein Paar sollte über die Wahl der passenden Verhütungsmethode gemeinsam sprechen. Ein Gespräch mit dem Gynäkologen oder der Gynäkologin hilft ebenfalls weiter. Für einige Methoden (z.B. die Pille) ist das Rezept eines Arztes notwendig. Achtung: Nur mit der Verwendung von Kondomen schützt man sich vor einer ungewollten Schwangerschaft und gleichzeitig vor sexuell übertragbaren Krankheiten. Kondome sind an vielen Orten erhältlich: im Supermarkt, im Warenhaus oder in der Apotheke. Nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr oder nach Versagen eines Verhütungsmittels (z.B. abgerutschtem Kondom) kann die Frau die «Pille danach» einnehmen. Sie ist eine Notfallverhütung und verhindert eine ungewollte Schwangerschaft. Sind Sie ungeplant oder ungewollt schwanger geworden, wenden Sie sich möglichst schnell an Ihren Arzt oder Ihre Ärztin oder an eine Familienberatungsstelle. Falls Sie sich gegen das Kind entscheiden, gibt es die Möglichkeit, die Schwangerschaft abzubrechen. Beratungsstellen können Ihnen bei dieser schwierigen Entscheidung helfen. Die dort arbeitenden Fachleute sind an die Schweigepflicht gebunden. Es gibt in jedem Kanton Beratungsstellen zu den Themen Schwangerschaft, Familienplanung, Sexualität und Aids. Verhütungsinfo: Hier gibt es eine Übersicht über die verschiedenen Verhütungsmethoden. migesplus.ch: Eine Broschüre zum Thema Verhütung in den Sprachen Französisch, Spanisch und Portugiesisch kann man hier bestellen. Pille danach: mehr Informationen zur Pille danach. |
Wer sexuell aktiv ist, muss sich gegen ansteckende Krankheiten schützen. Grundsätzlich ist das Risiko für Frauen wie auch für Männer hoch, sich beim ungeschützten Sex mit einer Geschlechtskrankheit anzustecken. Sicherheit hätte man nur, wenn sich Mann und Frau vor dem Sex ärztlich untersuchen lassen. Weil das schwierig durchzuführen ist, sollte man - besonders bei neuen oder wechselnden Kontakten - unbedingt Kondome (auch Präservative genannt) benutzen. Wenn Sie glauben, an einer sexuell übertragbaren Krankheit zu leiden, gehen Sie so schnell wie möglich zum Arzt. Wenn Sie schnell reagieren, ist die Chance zur Heilung grösser. Beim ungeschützten Geschlechtsverkehr kann man sich auch mit Viren anstecken, die Gebärmutterhalskrebs auslösen. Bei 16- bis 25-jährigen Frauen ist dieses Risiko besonders gross. Es gibt aber eine Impfung gegen die Viren. Junge Frauen sollten sich impfen lassen, bevor sie sexuell aktiv werden. Deshalb empfiehlt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine Impfung für alle Mädchen bereits ab 11 bis 14 Jahren. Die meisten sexuell übertragbaren Krankheiten sind heilbar. Es gibt eine Ausnahme: Aids. Die Immunschwäche Aids ist die Folge einer Infektion mit dem HI-Virus. Aids ist nicht heilbar und kann zu verschiedenen schweren Erkrankungen und zum Tod führen. migesplus.ch: Das Wichtigste zum Thema Aids können Sie auch in den Broschüren «HIV Aids Wo Risiken bestehen wo nicht (für Frauen oder für Männer)» lesen. Die Broschüre kann man hier bestellen. Unter dem gleichen Link gibt es auch die Broschüre «HIV-positiv - was tun?». Regionale Aids-Stellen der Schweiz: Informationen zu Aids erhalten Sie auch bei den regionalen Aids-Stellen der Schweiz. Hier finden Sie die Liste. |
In den Tagen nach der Geburt soll sich die Mutter körperlich und seelisch erholen. In dieser ersten Woche (Wochenbett) werden Mutter und Kind medizinisch betreut. Die Grundversicherung der Krankenkasse bezahlt die Kosten der Untersuchungen während der Schwangerschaft, der Geburt und der Betreuung im Wochenbett. Die Krankenkasse übernimmt auch gewisse Kosten der Geburtsvorbereitung und der Stillberatung. Für die erste Zeit nach der Geburt zu Hause gibt es bei der Mütter-, Väter- und Elternberatung zahlreiche Kurse zur Ernährung, Entwicklung oder Erziehung des Kindes. Einige Kurse werden auch in anderen Sprachen als Deutsch durchgeführt. In der Schweiz existiert eine gesetzlich vorgeschriebene Mutterschaftsversicherung: Erwerbstätige Mütter bekommen nach der Geburt während 14 Wochen einen Urlaub und erhalten 80 Prozent des durchschnittlichen Lohns (auch Mutterschaftsentschädigung oder Mutterschaftsurlaub genannt). Ein gesetzlicher Vaterschaftsurlaub existiert in der Schweiz nicht. Einzelne Arbeitgeber (z.B. die öffentliche Verwaltung einzelner Kantone) gewähren Vätern nach der Geburt einen bezahlten Vaterschaftsurlaub von einigen Wochen. Mutterschaftsversicherung: Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem Arbeitgeber oder auf der Website von ch.ch. Bundesamt für Sozialversicherungen: Informationen zur Mutterschaftsentschädigung und zum Schutz der Arbeitnehmerin während der Mutterschaft. |
Die wichtigste Ansprechperson während einer Schwangerschaft ist die Frauenärztin (Gynäkologin) oder der Frauenarzt. Sie führen in regelmässigen Abständen medizinische Kontrollen durch. So können sie die Entwicklung des Kindes beobachten und mögliche Gefahren für Mutter und Kind erkennen. Auch frei schaffende Hebammen (Geburtshelferinnen) können Fragen zur Geburt schon während der Schwangerschaft beantworten. In den Spitälern gibt es Angebote für Kurse zur Geburtsvorbereitung. Dort erfahren Sie Wissenswertes zur Geburt, zum Stillen und zu den neuen Aufgaben als Eltern. In einigen Regionen der Schweiz werden diese Kurse in verschiedenen Sprachen durchgeführt. In den Geburtsvorbereitungskursen der Caritas gibt es nützliche Informationen zu Schwangerschaft, Geburt und die erste Zeit mit dem Baby. Die Kurse werden von interkulturellen Übersetzerinnen begleitet. Anbieter der Kurse sind die drei regionalen Caritas-Stellen Aargau, Graubünden und St. Gallen. swissmom.ch: Hier finden Sie alles zu den Themen Kinderwunsch, Schwangerschaft, Geburt, Baby und Kind. Pro Juventute: Die Broschüre «Unser Kind» ist in sieben Sprachen erhältlich. Sie können die Broschüre auch unter vertrieb@projuventute.ch bestellen. Hebammen: Auf der Internetseite des Schweizerischen Hebammenverbandes finden Sie Adressen von Hebammen in Ihrer Nähe. Caritas: Geburtsvorbereitungskurse für Migrantinnen |
Während der Schwangerschaft meldet der Arzt, die Ärztin oder die Hebamme Sie beim Kantons- oder Bezirksspital für die Geburt an. Sie können wählen, ob Sie in einem Spital oder in einem Geburtshaus gebären möchten. Die meisten Frauen bringen ihre Kinder im Spital auf die Welt. Es ist auch möglich, bei Ihnen zu Hause mit der Unterstützung einer Hebamme zu gebären. Diese Hausgeburten sind jedoch nur bei Schwangerschaften ohne Komplikationen ratsam. migesplus.ch: Die kostenlose Broschüre «Schwangerschaft, Muttersein» enthält Informationen über Geburtsvorsorge, Schwangerschaft und Geburt. Die Broschüre gibt es in 15 Sprachen. Liste der Geburtshäuser in der Schweiz |
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