Am 8. März 2015 hat das Solothurner Stimmvolk dem neuen Wirtschafts- und Arbeitsgesetz (WAG) zugestimmt. Das Wirtschafts- und Arbeitsgesetz wird nun per 1. Januar 2016 in Kraft treten:
Im Rahmen des WAG werden verschiedene Neuregelungen bezüglich von Anlässen vorgenommen:
Bewilligungspflicht
Grundsätzlich müssen Anlassbewilligungen eingeholt werden, wenn
- ein Anlass öffentlich ist
- Getränke und/oder Speisen gegen Entgelt abgegeben werden
- öffentlicher oder privater Grund beansprucht wird
Keine Bewilligungen sind mehr nötig für:
- Gesetzliche Freinächte
- Freinachtsbewilligungen
- Lottomatch-Veranstaltungen
- Unterhaltungsautomaten
- Filmvorführungen
Zuständigkeiten
Die Gemeinden sind neu zuständig für:
- Anlassbewilligungen
- Verlängerte/verkürzte Öffnungszeiten Gastgewerbe
- Baubewilligung als Voraussetzung für die Erteilung einer Gastrobewilligung
- Einschränkungen Strassensexarbeit
Die Gemeinden sind nicht mehr zuständig für:
- Ladenöffnungszeiten (Samstag, Abendverkauf, Autowaschanlagen, Oster- und Pfingstmontag, örtliche Feiertage, Schliessung an einem Halbtrag pro Woche, Bäckereien, Konditoreien und Blumenläden)
Die Zuständigkeit für die Erteilung von Anlassbewilligungen wird der Gemeindeverwaltung übertragen, Beschwerdeinstanz für Anlassbewilligungen ist der Gemeinderat.
Gebührenregelung
Die Gebühren werden gemäss Reglement vom 14. Juni 2016 in Rechnung gestellt.
Brandschutz bei Veranstaltungen
Bei Anlässen und Veranstaltungen sind die Brandschutzbestimmungen zu beachten. Gerne veweisen wir Sie auf das Merkblatt "Brandschutz bei Veranstaltungen" der Solothurnischen Gebäudeversicherung.
Einreichung der Gesuche
Die Gesuche für Anlassbewilligungen sind unterschrieben und im Doppel an folgende Adresse einzusenden:
Einwohnergemeinde Obergösgen
Bauverwaltung
Dorfkern 1
4653 Obergösgen
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Flyer_event-safety-security.ch.pdf (PDF, 547.26 kB) | Download | 0 | Flyer_event-safety-security.ch.pdf |
Merkblatt_bewilligungsfreie_Lottos_Tombolas.pdf (PDF, 39.74 kB) | Download | 1 | Merkblatt_bewilligungsfreie_Lottos_Tombolas.pdf |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bauverwaltung | 062 285 51 54 | bauverwaltung@obergoesgen.ch |
Name | Download |
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