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Allgemeines
Die Hundekontrolle richtet sich nach dem Gesetz über das Halten von Hunden und der entsprechenden Verordnung.

Die Hundesteuer beträgt total CHF 115.-

Diese setzt sich aus den kantonalen Kontrollzeichengebühren (CHF 35.-) und dem Obergösger Hundesteuer-Tarif (CHF 80.-) zusammen.

Registrierungspflicht / Hundedatenbank AMICUS
Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehalterinnen und Hundehalter müssen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert sein.

Sie sind neu im Besitz eines Hundes?
Ersthundehaltende melden sich vorgängig bei den Einwohnerdiensten Obergösgen. Ihre Personalien werden in Amicus erfasst. Zusätzlich ist ein gültiger Nachweis der Haftpflichtversicherung für den Hund bei der Gemeinde einzureichen. Anschliessend erfolgt die Registrierung des Hundes durch den Tierarzt (inkl. Mikrochip-Kennzeichnung).

Die Hundehalter sind selber verantwortlich, dass folgende Ereignisse bei AMICUS gemeldet werden:

• Halterwechsel, d.h. Abgabe und Übernahme des Hundes
• Ausfuhr des Hundes ins Ausland
• Tod des Hundes

Von der Hundesteuer befreit sind:
• Hundehalter, welche nach dem 1. April des aktuellen Hundesteuerjahres zugezogen sind
• Hunde, welche im aktuellen Jahr geboren sind
• Diensthunde der Polizei, des Grenzwachtkorps und der Armee
• Blindenführhunde (im Einsatz bei einer blinden oder sehbehinderten Person)

ePetCard
Per Januar 2026 wurde die bisherige PetCard abgesetzt. Bei Neuregistrierungen von Hunden versendet https://www.animundo.ch/Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. weiterhin eine Registrierungsbestätigung per Post. Als kostenlose Alternative zur physischen PetCard wird die digitale ePetCard in der neuen Applikation https://www.animundo.ch/Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. eingeführt. Mit der ePetCard haben Hundehaltende ihre Daten jederzeit digital verfügbar.

Anmeldung Schutzdienstausbildung
Mittels folgenden Formulars können Hundehalter die Schutzdienstausbildung ihrer Hunde anmelden. Gemäss Art. 74 Abs. 5 der Tierschutzverordnung (TSchV; SR 455) vom 23. April 2008 ist die Schutzdienstausbildung nur noch zulässig für Diensthunde sowie, unter strenger sichernder Reglementierung, für Hunde, die in sportlichen Schutzdienstwettkämpfen eingesetzt werden. Die Hundehalterin oder der Hundehalter ist verpflichtet, der kantonalen Tierschutzfachstelle den Beginn der Schutzdienstausbildung des Hundes zu melden.

Preis

115.00

Zugehörige Objekte

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Formular Meldung Schutzdienst 2026 (PDF, 68 kB) Download 0 Formular Meldung Schutzdienst 2026