Informationen
- Voraussetzungen
- Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Obergösgen. Stimmberechtigt hingegen nur Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die in Obergösgen ihre Schriften hinterlegt und das 18. Altersjahr vollendet haben sowie von der Stimmfähigkeit nicht ausgeschlossen sind.