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Mittwoch, 27 Januar 2010
ImageAb 1. März 2010 wird der biometrische Pass 10 flächendeckend in der ganzen Schweiz eingeführt. Das Antragsverfahren läuft deshalb neu nicht mehr über die Gemeinden. Ab 24. Februar 2010 können Gesuchstellende deshalb mittels folgender Möglichkeiten Anträge für den Pass 10 oder das Kombiangebot einreichen.
 
  1. Über das Internet unter www.schweizerpass.ch
    Auf einem elektronischen Formular müssen die notwendigen Angaben erfasst werden.

  2. Der Antrag kann auch telefonisch unter der Telefonnummer 032 627 63 70 gestellt werden.

  3. Der Antrag kann auch über die persönliche Vorsprache im Ausweiszentrum (erst ab 1. März 2010) direkt erfolgen. Das Erfassungszentrum des Kantons Solothurn befindet sich in Solothurn.

Preise und Gültigkeit der neuen Schweizer Ausweise

Der neue Pass 10 ist für Erwachsene zehn Jahre, für unter 18-jährige fünf Jahre gültig. Er kostet Fr. 140.00 für Erwachsene und Fr. 60.00 für Minderjährige (unter 18 Jahren).

Wird mit dem Pass auch gleichzeitig eine Identitätskarte bestellt, zahlt ein Erwachsener für dieses Kombiangebot Fr. 148.00. Für ein Kind kostet dieses Angebot Fr. 68.00.

Die Kosten für die Identitätskarten bleiben unverändert, für Erwachsene Fr. 70.00, für Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre) Fr. 35.00. Die Gültigkeit bleibt bei zehn Jahren für Erwachsene und für Kinder und Jugendliche 5 Jahre.


Vorgehen nach dem bisherigen System

Anträge zur Ausstellung eines Passes 03 oder eines Passes 06 können bis spätestens 15. Februar 2010 bei den Wohnsitzgemeinden eingereicht werden.

Danach kann ein Antrag für einen Pass 06 mittels persönlicher Vorsprache in einem der bisherigen regionalen Zentren (Aarau, Basel, Bern), zur Erfassung der biometrischen Daten, bis längstens am Dienstag, 23. Februar 2010 bestellt werden.

Anträge für den Pass 03 sowie provisorische Pässe können bis maximal Dienstag, 23. Februar 2010 persönlich im Passbüro (Ambassadorenhof) in Solothurn entgegen genommen werden.

Identitätskarten können vorerst bis am 31. Mai 2010 bei den Wohnsitzgemeinden bestellt werden.
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