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Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!

Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen persönlich am Schalter oder mittels eUmzug https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/canton/so anmelden.

E-Umzug:

Voraussetzungen bei Umzug innerhalb des Kantons Solothurn

  • Personen mit Schweizer Bürgerrecht
  • Personen mit ausländischer Nationalität (ausser Personen mit Ausweis N und S)

Für Drittstaatsangehörige ist der Onlinedienst eUmzug nur bei einem Umzug innerhalb des Kantons Solothurn möglich.

Voraussetzungen bei Zuzug in den Kanton Solothurn

  • Personen mit Schweizer Bürgerrecht
  • EU/EFTA Staatsangehörigkeit mit Ausweis B oder C

Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Pass oder Identitätskarte
  • Krankenkassennachweis Grundversicherung (Kopie der Police oder der Karte), bei Familien bitte für alle Mitglieder
  • Familienschein bzw. Familienbüchlein (nur bei Zuzug von Kindern)
  • Sorgerechtsentscheid für Kinder (wenn die Eltern geschieden oder gerichtlich getrennt sind)
  • Kopie des Mietvertrages oder schriftliche Bestätigung des Vermieters, des Eigentümers oder der Liegenschaftsverwaltung

Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, benötigen wir für die Anmeldung folgende Unterlagen:

  • Pass oder Identitätskarte
  • Ausländerausweis im Original
  • Arbeitsvertrag
  • Kopie des Mietvertrages oder schriftliche Bestätigung des Vermieters, des Eigentümers oder der Liegenschaftsverwaltung
  • Krankenkassennachweis Grundversicherung (Kopie der Police oder der Karte), bei Familien bitte für alle Mitglieder
  • Eheschein (falls Sie verheiratet sind)
  • Scheidungsurteil (falls Sie geschieden sind)
  • Geburtsschein (nur bei Zuzug von Kindern)
  • Sorgerechtsentscheid für Kinder (wenn die Eltern geschieden oder gerichtlich getrennt sind)
  • Kantonswechselformular bei Zuzug von Drittstaatsangehörigen ausserhalb Kanton Solothurn

Zugehörige Objekte

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