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Wenn Sie vorübergehend als Wochenaufenthalter in einer anderen Gemeinde Wohnsitz nehmen, benötigen Sie für die Anmeldung am Zweitwohnsitz einen Heimatausweis. Wir stellen Ihnen diesen gegen eine Gebühr von Fr. 10.00 gerne aus, benötigen jedoch die Adresse am Zweitwohnsitz und die Dauer des Aufenthalts. Währenddessen bleiben Sie steuerlich hier angemeldet.

Falls Sie sich bei uns als Wochenaufenthalter anmelden möchten, was unter bestimmten Umständen möglich ist, benötigen wir einen Heimatausweis Ihrer zivilrechtlichen Wohnsitzgemeinde. Als Wochenaufenthalter müssen Sie eine jährliche Gebühr von Fr. 50.00 bezahlen.

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