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Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Obergösgen erhalten? Oder besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Für die Einbürgerungen ist die Bürgergemeinde Obergösgen zuständig.

Damit ein Einbürgerungsgesuch in Obergösgen gestellt werden kann, müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Wohnsitzerfordernisse, mindestens
  • 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz
  • 4 Jahre Wohnsitz im Kanton Solothurn
  • 2 Jahre Wohnsitz in Obergösgen
  • Sprachkenntnisse in Deutsch
  • schriftlich A2 / mündlich B1
  • Beachten der schweizerischen Rechtsordnung
  • Erledigen der finanziellen Verpflichtungen

Für Auskünfte nehmen Sie bitte mit dem Präsidenten der Einbürgerungskommission Kontakt auf:

Spielmann Daniel
Hardmattring 2
4653 Obergösgen
Telefon 062 295 36 36
E-Mail: d.c.spielmann@obergoesgen.ch