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Einwohnerinnen und Einwohner sind mit dem Jahr, in welchem sie das 21. Altersjahr vollenden, feuerwehrpflichtig. Die Feuerwehrpflicht endet mit dem 45. Altersjahr.

Die Feuerwehrpflicht wird erfüllt:

•durch persönliche Leistung von Feuerwehrdienst oder
•durch Bezahlen einer jährlichen Ersatzabgabe.

Wer von der Ersatzabgabe befreit ist, bestimmt das Feuerwehrreglement.

Weitere Informationen über die Feuerwehr Obergösgen finden Sie auf folgender Website.

Informationen über die Feuerwehr allgemein erhalten Sie unter www.heisses-hobby.ch

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