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Was braucht es, um Schweizerin oder Schweizer zu werden und wo Sie ein Einbürgerungsgesuch einreichen müssen - Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie hier.

Hören Sie zum Einstieg Kurzinformationen in Ihrer Sprache:

FAQs

Frage

Einbürgerungen

Die Einbürgerungen werden an der Bürgergemeindeversammlung vorgenommen. Die Einbürgerungskommission bereitet zuhanden der Gemeindeversammlung die Einbürgerungsgesuche vor. Damit ein E…

Die Einbürgerungen werden an der Bürgergemeindeversammlung vorgenommen. Die Einbürgerungskommission bereitet zuhanden der Gemeindeversammlung die Einbürgerungsgesuche vor.

Damit ein Einbürgerungsgesuch in Obergösgen gestellt werden kann, müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Wohnsitzerfordernisse, mindestens
  • 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz
  • 4 Jahre Wohnsitz im Kanton Solothurn
  • 2 Jahre Wohnsitz in Obergösgen
  • Sprachkenntnisse in Deutsch
  • schriftlich A2 / mündlich B1
  • Beachten der schweizerischen Rechtsordnung
  • Erledigen der finanziellen Verpflichtungen

Für Fragen zum Thema Einbürgerung steht Ihnen der Präsident der Einbürgerungskommission gerne zur Verfügung.

Spielmann Daniel
Hardmattring 2
4653 Obergösgen
Telefon 062 295 36 36
E-Mail d.c.spielmann@obergoesgen.ch