Die Betriebsgemeinschaft ist verantwortlich für die Walderhaltung, die Waldpflege und die Waldbewirtschaftung in den Vertragsgemeinden. Sie erbringt zudem weitere Dienstleistungen nach den Vorschriften des Waldgesetzes.
Die Betriebsgemeinschaft ist verantwortlich für die Walderhaltung, die Waldpflege und die Waldbewirtschaftung in den Vertragsgemeinden. Sie erbringt zudem weitere Dienstleistungen nach den Vorschriften des Waldgesetzes.