Wie die Aufnahme an eine SEK 2 abläuft und welche Wege den Jugendlichen nach der SEK 2 offen stehen - zu diesen und weiteren Fragen finden Sie hier die nötigen Informationen.
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FAQs
Frage |
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Die ersten neun Schuljahre sind für alle Kinder in der Schweiz obligatorisch. Die höheren Schulen nach der obligatorischen Schulzeit nennt man SEK 2 - auch Gymnasium, Kantonsschule, «Gymi» oder «Kanti» genannt. Ihr Besuch ist freiwillig. Um eine SEK 2 besuchen zu können, sind gute Schulnoten Voraussetzung. Die SEK 2 wird mit einer Matura abgeschlossen. Diese benötigt man, um später eine akademische Ausbildung etwa an einer Universität absolvieren zu können. Es gibt auch SEK 2-Stufen, die zu einer Fach- oder Berufsmatur führen. berufsberatung.ch: Informationen über verschiedene Typen von SEK 2-Stufen |
Schülerinnen und Schüler, die eine SEK 2 mit Matura abgeschlossen haben, können an einer Universität, einer Eidgenössischen Technischen Hochschule oder an einer Fachhochschule ein Studium absolvieren. switch.ch: Übersicht über Universitäten, Eidgenössische Technische Hochschulen und Fachhochschulen |
Geeignete Schülerinnen und Schüler können im 8. oder 9. Schuljahr eine Aufnahmeprüfung für die SEK 2 machen. Der Übertritt von der SEK 1 an die SEK 2 ist nur über die Stufe SEK P möglich. Dafür ist ebenfalls eine Prüfung nötig. Für Kinder, die aus der 6. Klasse übergetreten sind, gelten die ersten drei Jahre der SEK 2 als Teil der obligatorischen Schulzeit. berufsberatung.ch: Anmeldung an die Mittelschule |
Fragen Sie die Lehrerin oder den Lehrer Ihres Kindes. Informationen erhalten Sie auch bei der Berufsberatung, bei der Bildungsdirektion Ihres Kantons oder direkt bei einer SEK 2-Stufe. |